Immobilienrecht

Kauf oder Verkauf von Immobilien

Kauf oder Verkauf von ImmobilienDer Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein wichtiger Vorgang, der von den meisten Menschen nur wenige Male im Leben vorgenommen wird. Um eine sachgemäße und neutrale Beratung sicher zu stellen, aber auch zum Schutz vor Nachteilen der Beteiligten ist dabei die Mitwirkung einer Notarin/eines Notars zwingend vorgesehen.
Ich übernehme nach Beurkundung auch den Vollzug und die weitere Betreuung bis hin zur endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Immobilienkaufverträge können den Erwerb eines Bauplatzes, einer (noch zu vermessenden) Teilfläche aus einem Grundstück, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts umfassen.
Je nach Objekt ist die vorzunehmende inhaltliche Gestaltung des Vertrages unterschiedlich.
Ich als Ihre Notarin vor Ort sorge für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, Wohnungseigentumskaufverträgen oder Erbbaurechtsverträgen.
Bitte suchen Sie unter „Formulare“ das für Sie passende Formular, befüllen es mit Ihren persönlichen Daten und mailen das ausgefüllte Formular per Klick über eine gesicherte Verbindung an uns, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Finanzierung

Für den Fall, dass der Kaufpreis über eine Bank finanziert werden muss, wünscht die Bank zu ihrer Absicherung die Eintragung einer erstrangigen Grundschuld am Kaufobjekt. Es bietet sich an, diese Grundschuldbestellung mit der Beurkundung des Kaufvertrages zu verbinden.
Selbstverständlich nehme ich auch Beurkundungen von Grundschuldbestellungen für bereits in Ihrem Besitz stehende Objekte vor.
Ihre Bank händigt Ihnen ein Dokument aus, in welchem alle Angaben betreffend die zu bestellende Grundschuld enthalten sind. Es genügt, wenn Sie uns dieses Dokument (am besten per Email) übermitteln, dann können wir die Urkunde vorbereiten.
Alternativ können Sie unter „Formulare“ das Grundschuld-Formular öffnen, befüllen es mit Ihren persönlichen Daten und mailen das ausgefüllte Formular per Klick über eine gesicherte Verbindung an uns, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Teilung

Zur Beratung und Ausarbeitung von Teilungserklärungen (nach WEG oder Realteilung, Teilungsvertrag), deren Änderung bzw. Ergänzung oder Aufhebung von bereits geteilten Objekten können Sie sich ebenfalls gerne an mich wenden.
Bitte suchen Sie unter „Formulare“ das Formular Teilungserklärung, befüllen es mit Ihren persönlichen Daten und mailen das ausgefüllte Formular per Klick über eine gesicherte Verbindung an uns, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Schnellkontakt zu diesem Thema:

    Name

    E-Mail-Adresse*

    Ihre Nachricht*

    Einverständnis*Ich bin einverstanden, dass meine Daten zur Bearbeitung meines Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

    Rufen Sie uns an

    06128 – 85 74 30