Herzlich Willkommen auf meiner Homepage!

Als Notarin mit Amtssitz in Taunusstein stehe ich Ihnen für Beurkundungen von Rechtsgeschäften jeglicher Art – Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten sowie für alle sonstigen notariellen Tätigkeiten – gerne zur Verfügung.
In Ausübung meiner Tätigkeit als Notarin bin ich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegenüber den Beteiligten verpflichtet.
Beurkundungen und Beglaubigungen werden von mir in deutscher und englischer Sprache vorgenommen. Mein ständiger Notarvertreter, der selbst Notar ist, steht bei Bedarf auch für Beurkundungen in französischer und spanischer Sprache zur Verfügung.
Damit mein Team und ich uns in erster Linie um eine sorgfältige und schnelle Bearbeitung Ihrer Angelegenheit kümmern können, haben wir die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit eingeschränkt (MO – FR von 9 – 12 Uhr).
Von telefonischen Nachfragen zum Stand Ihrer Angelegenheit bitten wir abzusehen. Posteingänge in Ihrer Angelegenheit leiten wir noch am gleichen Tag an Sie weiter. Wir melden uns unaufgefordert bei Ihnen, wenn die Sache erledigt ist oder Nachfragen bestehen. In dringenden Fällen schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

Rechtsanwältin und Notarin Dr. Stefanie von Werder

Wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung oder die Erstellung einer beglaubigten Ablichtung benötigen, können Sie uns das zu unterschreibende Dokument vorab per E-Mail als PDF zusenden. Wir melden uns dann bei Ihnen zur Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie zum Termin die Originalunterlagen mit.

Achtung: Wichtige Änderung seit August 2022!
Besprechungen biete ich grundsätzlich telefonisch, per Teams oder vor Ort in der Kanzlei an.
Bestimmte notarielle Angelegenheiten im Bereich des Gesellschaftsrechts (zum Beispiel die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sowie Unterschriftsbeglaubigungen oder Registereintragungen) kann ich als Notarin auch in einem Online Verfahren vornehmen, so dass Ihr persönliches Erscheinen im Notariat nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion, eine eID-Karte (für EU-Bürger) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige) haben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

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06128 – 85 74 30