Unterschriftsbeglaubigung
In vielen Fällen genügt nicht nur Ihre Unterschrift, sondern eine Notarin/ein Notar muss die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigen. Dafür müssen Sie das Dokument vor einer Notarin/einem Notar unterzeichnen und die Notarin/der Notar als Amtsperson bezeugt die Echtheit Ihrer Unterschrift.
In manchen Fällen mit Auslandsberührung ist von der Notarin/dem Notar zusätzlich eine Apostille oder Legalisation beim Landgericht Wiesbaden einzuholen, was mit zusätzlichem Zeitaufwand verbunden ist.
