Familienrecht

 

Ehe, Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft

Mit einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, aber auch einer langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft stellt sich zunächst die Frage, welche rechtlichen Auswirkungen dieser Vorgang auf jeden Partner hat.

Die Partner müssen entscheiden, ob sie für ihre Lebensgemeinschaft die Anwendung der gesetzlichen Regelungen wünschen oder ob sie eine individuelle Vereinbarung treffen wollen, die insbesondere für den Fall einer späteren Trennung und Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine ausgewogene und gerechte Lösung vorsieht.

Insoweit kann der Abschluss eines Ehevertrages oder einer vergleichbaren Regelung für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften sinnvoll sein, um späterem Streit im Falle der Trennung vorzubeugen, der gerade für gemeinsame Kinder sehr belastend sein kann.

Bei Interesse an der Beurkundung eines Ehevertrages haben Sie die Möglichkeit, entweder das auf meiner Seite hinterlegte Formular „Erstellung Ehevertrag“ auszudrucken und uns dieses ausgefüllt per Email zuzusenden oder über die auf meiner Seite hinterlegte Online-Info erste Informationen zu erhalten.

Trennung, Scheidung

Im Falle einer Trennung bzw. bevorstehender Scheidung helfe ich Ihnen als Notarin dabei, eine gerechte und ausgewogene Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Regelung sämtlicher Rechtsfolgen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung zu schließen, um z.B. gerade im Interesse gemeinsamer Kinder kostenintensive und langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Adoption

Als Notarin unterstütze ich ferner bei Fragestellungen in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, auch im Hinblick auf eine beabsichtigte Adoption.

Als Notarin und damit unparteiische Beraterin kann ich Ihnen zunächst einen Überblick über die Gesetzeslage geben. Wenn wir Ihre ganz persönliche Lebenssituation und –planung im persönlichen Gespräch besprochen haben, erstelle ich für Sie einen maßgeschneiderten „vorsorgenden“ Vertrag.

Gerne können Sie auch alternativ einen Besprechungstermin vereinbaren:

Telefon: 06128 – 857 430 (Frau Christina Sedlak, Notariatsleitung).

Bitte beachten Sie auch folgende, von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellte Informationen zum Thema Familienrecht.

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