Impressum

 

Angaben nach § 5 TMG und § 55 RStV

Verantwortlich:

Dr. Stefanie von Werder
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Erbrecht

Weiherstraße 8
65232 Taunusstein, Hessen

Telefon: 06128 85 74 30

E-Mail: post@kanzlei-von-werder.de
Webseite: www.kanzlei-von-werder.de

Rechtsanwältin und Notarin Dr. Stefanie von Werder hat die USt.-ID-Nr.: DE 4388103627.


Zuständige Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörde der Rechtsanwälte
Die Präsidentin/der Präsident des Landgerichts Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden

Aufsichtsbehörde der Notare

Die Präsidentin/der Präsident des Landgerichts Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden

Zuständige Notarkammer

Bundesnotarkammer
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 34
10117 Berlin
Telefon 030 38 38 660
Telefax 030 38 38 6666
bnotk@bnotk.de

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer Frankfurt (Hessen)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon 069 1700 9801
info@rak-ffm.de

Die von mir verwendete Software verhindert die Entstehung von Interessenkonflikten.

Für Rechtsanwälte/-innen gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:

  • Berufsordnung der Rechtsanwälte/-innen
  • Fachanwaltsordnung
  • Bundesrechtsanwaltsordnung
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte/-innen der EU

Diese Vorschriften können Sie auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Internet-Adresse http://brak.de abrufen.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000,00 € zu unterhalten, § 51 BRAO. Diese Voraussetzung erfüllt Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie von Werder, die bei der Allianz Versicherung AG eine Berufshaftpflichtversicherung unterhält.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, dass sich die Gebühren und Auslagen der Vergütung der Rechtsanwälte/-innen nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hatte. Dieser ist üblicherweise die Geldforderung, die der Auftraggeber von der Gegenseite verlangt. Wird nicht um eine Geldforderung gestritten, zum Beispiel bei einer Scheidung oder eine Kündigung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach festen Kriterien, die wir gern im Einzelnen erläutern. Im Streitfall wird der Gegenstandswert von einem Gericht bestimmt.

Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG. Im Streitfall wird die Höhe der vom Anwalt bestimmten Vergütung durch ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer überprüft.

Die Vergütung kann auch durch eine Vereinbarung festgelegt werden. Eine solche muss schriftlich außerhalb des Vollmachtsformulars getroffen werden.

Frau Rechtsanwältin und Notarin Dr. Stefanie von Werder ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main. Die für die Notare / -innen maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesnotarordnung (BNotO), das Beurkundungsgesetz (BeurkG) und die Dienstordnung für Notare (DNotO). Vergütungsgrundlage für notarielle Amtshandlungen ist das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG). Diese Vorschriften können Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer unter der Internet-Adresse http://www.bnotk.de abrufen.

Für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Notarin kann bei der Notarkammer Frankfurt Beschwerde eingelegt werden.

 

Webseite erstellt von

Jürgen Leidner, Studio Leidner, Idstein

 

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