Immobilienrecht
Kauf oder Verkauf von Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein wichtiger Vorgang, der von den meisten Menschen nur einmalig im Leben vorgenommen wird. Um eine sachgemäße und neutrale Beratung sicher zu stellen, aber auch zum Schutz vor Übereilung und Nachteilen für einen Beteiligten ist dabei die Mitwirkung einer Notarin/eines Notars zwingend vorgesehen.
Ich übernehme nach Beurkundung des Vertrages auch den Vollzug und die weitere Betreuung bis hin zur endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Immobilienkaufverträge können den Erwerb eines Bauplatzes, einer (noch zu vermessenden) Teilfläche aus einem Grundstück, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts umfassen.
Je nach Objekt ist die vorzunehmende inhaltliche Gestaltung des Vertrages unterschiedlich.
Als Notarin ist es meine Aufgabe, für eine rechtlich ausgewogene und sichere Gestaltung von Grundstückskaufverträgen, Wohnungseigentumskaufverträgen oder Erbbaurechtsverträgen zu sorgen.
Bei Interesse an der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages können Sie entweder das auf meiner Seite hinterlegte “ Formular Immobilienkauf“ ausdrucken und uns dieses per Email zusenden oder das auf meiner Seite hinterlegte “ Onlineformular Immobilienkauf“ ausfüllen und per Mausklick an uns versenden. Auf dieser Grundlage können wir bereits einen ersten Vertragsentwurf erstellen, ohne dass Sie hierfür zunächst einen Vortermin wahrnehmen müssen.
Gerne können Sie auch alternativ einen Besprechungstermin vereinbaren:
Telefon: 06128 – 857 430 (Frau Christina Sedlak, Notariatsleitung).
Bitte beachten Sie auch folgende, von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellte Informationen zum Thema Immobilienrecht.
Finanzierung von Immobilientransaktionen
Für den Fall, dass der Kaufpreis über eine Bank finanziert werden muss, wünscht die Bank zu ihrer Absicherung die Eintragung einer erstrangigen Grundschuld am Kaufobjekt. Es bietet sich an, diese Grundschuldbestellung mit der Beurkundung des Kaufvertrages zu verbinden.
Selbstverständlich nehme ich auch Beurkundungen von Grundschuldbestellungen für bereits in Ihrem Besitz stehende Objekte vor.
Grundstücksteilung
Zu meinen Aufgaben gehört auch die Beratung und Beurkundung neu erstellter Teilungserklärungen (nach WEG oder Realteilung, Teilungsvertrag), deren Änderung oder Aufhebung.