Übertragungen / Schenkungen

 

Viele Menschen denken darüber nach, bereits zu Lebzeiten einen Teil oder sogar ihr gesamtes Vermögen im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Kinder oder sonstige Begünstigte zu übertragen. Solche Übertragungen bedürfen regelmäßig zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung, z. B. die Abgabe von Schenkungsversprechen, die unentgeltliche Übertragung von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie damit in vielen Fällen einhergehende Erb- und Pflichtteilsverzichte durch gesetzliche Erben.

Die Abwägung, ob es sinnvoller ist, eine Zuwendung durch Übertragung zu Lebzeiten vorzunehmen oder durch letztwillige Verfügung stattfinden zu lassen, muss unter Einbeziehung sämtlicher rechtlicher und steuerlicher Konsequenzen vorgenommen werden.

Für eine Schenkung zu Lebzeiten sprechen u.a. folgende Vorteile:

  • schenkungs- bzw. erbschaftssteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung der steuerbaren Vorgänge mehrfach ausgenutzt werden;
  • durch Begründung eines Wohnrechtes oder Verpflichtung zur Erbringung von Abstandszahlungen durch den Beschenkten an den Schenker kann die Versorgung des Schenkers im Rahmen des Übergabevertrages sichergestellt werden;
  • eine frühzeitige Übertragung von Grundbesitz von Eltern auf ihre Kinder kann den Eltern die Unterhaltslast der Immobilie, den Kindern die Begründung eines eigenen Hausstandes für deren Familie erleichtern.

Als Notarin erstelle ich Ihnen nach einer persönlichen Beratung – am besten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater – einen auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag.

Gerne vereinbaren Sie einen Besprechungstermin:

Telefon: 06128 – 857 430 (Frau Christina Sedlak, Notariatsleitung).

Bitte beachten Sie auch folgende, von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellte Informationen zum Thema Vererben und Schenken.

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