Vorsorgevollmachten und Betreuungs- bzw. Patientenverfügungen
Sollte der Fall eintreten, an den keiner gerne denkt, dass Sie – z.B. wegen Krankheit oder aufgrund eines Unfalls – geschäftsunfähig werden und damit in allen rechtlichen Angelegenheiten auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind, ist es von entscheidender Bedeutung, ob Sie für einen solchen Fall durch eine entsprechende Verfügung oder Bevollmächtigung ausreichend vorgesorgt haben. Denn nach unserer Rechtsprechung ist es keineswegs so, dass in einem solchen Fall der nächste Verwandte bzw. der Ehepartner oder Lebensgefährte/in automatisch für Sie handeln oder entscheiden kann.
Zudem sollten Sie sich fragen, ob es nicht sinnvoll ist, dass Sie für den Fall einer schweren Erkrankung vorsorgend festlegen, welche Behandlungsmaßnahmen zu welchem Zeitpunkt vorgenommen oder unterlassen werden sollen, sollten Sie dann zu einer entsprechenden Willensbildung bzw. Willensäußerung nicht mehr in der Lage sein (z. B. weil Sie ins Koma gefallen sind). So können Sie z. B. verhindern, dass bei Ihnen trotz tödlicher Erkrankung im Endstadium bestimmte lebensverlängernde Behandlungen vorgenommen werden, die Sie nicht wünschen.
Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
Nach einer Beratung beurkunde ich für diese Fälle eine auf Ihren konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmacht.
Sämtliche Vorsorgeurkunden können zudem im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit Sie sicher sein können, dass sie im Fall der Fälle gefunden und beachtet werden.
Gerne vereinbaren Sie einen Besprechungstermin:
Telefon: 06128 – 857 430 (Frau Christina Sedlak, Notariatsleitung).
Bitte beachten Sie auch folgende, von der Bundesnotarkammer ( www.bundesnotarkammer.de) zur Verfügung gestellte Informationen: