Online Beurkundung
Seit August 2022 kann für einige notarielle Angelegenheiten auch ein Online-Verfahren bei der Notarin/dem Notar gewählt werden. Ich als Ihre Notarin vor Ort biete Ihnen diese Möglichkeit an.
Wann darf das Online-Verfahren genutzt werden?
Zu den notariellen Angelegenheiten, die nach § 40a BeurkG auch in einem Online-Verfahren durchgeführt werden können, zählen u.a.:
- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit Bargründung, wenn das Stammkapital in Form von Geld eingebracht wird
- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit Sachgründung, wenn das Stammkapital nicht in Form von Geld eingebracht wird – mit Ausnahme des Geltungsbereiches besonderer Vorschriften: So wäre bspw. die Einbringung einer Immobilie als Sacheinlage für ein Online-Verfahren unzulässig
- Anmeldung zum Handelsregister, wie z.B. Änderung der Anschrift, Wechsel des Geschäftsführers, Bestellung oder Abberufung eines Prokuristen oder Liquidation
- Einstimmige Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
- Kapitalerhöhungen, z.B. bei der Abgabe einer Übernahmeerklärung oder bei einstimmigen Kapitalerhöhungen bei GmbHs oder UGs (haftungsbeschränkt)
- Anmeldungen zum Vereinsregister, wie Gründung, Änderung des Vorstands oder der Satzung und Liquidation
Wie läuft das Online-Verfahren ab?
Das Online-Verfahren funktioniert prinzipiell genauso, wie ein Termin bei mir als Ihrer Notarin vor Ort – mit dem Unterschied, dass die Kommunikation digital per Videoübertragung erfolgt.
So läuft das Online-Verfahren am Beispiel einer Beurkundung ab:
Nach der Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei stelle ich als Notarin zu Beginn des Online-Verfahrens zunächst die Identität der Beteiligten fest. Hierfür wird die sogenannte eID im Ausweisdokument genutzt, eine Art Online-Ausweisfunktion, die im zuständigen Bürgeramt beantragt werden kann. Infos vom Bundesministerium des Inneren
Anschließend wird das Erscheinungsbild der anwesenden Beteiligten mit einem elektronisch gespeicherten Lichtbild durch mich als Ihre Notarin abgeglichen. Sobald alle Beteiligten eindeutig identifiziert sind, wird die Urkunde wie gewohnt von mir als Notarin verlesen und der Text der Urkunde parallel in einem eigenen Textfenster angezeigt. Wie bei Präsenzterminen können dabei Fragen geklärt und Unklarheiten mit mir als Notarin besprochen werden. Wenn sich alle Beteiligten einig sind, folgt die Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch Eingabe einer PIN über das Mobiltelefon (hierfür müssen Sie sich vorab einmalig auf der Webseite der Bundesnotarkammer registriert haben).
Für das Online-Verfahren bleibt jedoch weiter die Notarin/der Notar zuständig, bei dem ein lokaler Bezug zu dessen Amtsbezirk besteht. Entweder hat die betreffende Gesellschaft ihren Sitz in diesem Amtsbezirk oder ein Gesellschafter bzw. Geschäftsführer ist mit seinem Wohnort dort gemeldet. Sinnvoll ist eine Online-Beurkundung immer dann, wenn ein Beteiligter nicht vor Ort ist und auf diese Weise eine lange Anreise gespart werden kann.
Was benötigen Sie für ein Online-Verfahren?
Für das Online-Verfahren benötigen Sie keine besonderen IT-Kenntnisse oder speziellen Geräte.
Sie benötigen:
a) einen Standard-Computer mit Mikrofon, Tonausgabe und einer Kamera (Auflösung mindestens 480p) sowie eine stabile Internetverbindung
b) Darüber hinaus benötigen Sie ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle, um die kostenlose Notar-App zur sicheren Übermittlung Ihrer Daten herunterladen zu können. Bei Bedarf unterstütze ich Sie selbstverständlich bei der Auswahl und beim Download der richtigen App.
c) Aktuelles Ausweisdokument mit eID-Funktion und Ausweis-PIN.
Mit der Notar-App können Sie dann die relevanten Daten (eID & Lichtbild) aus Ihrem Ausweisdokument auslesen und verschlüsselt an mich als Ihre Notarin übermitteln.
Gut zu wissen: Im Vergleich zum ‚klassischen‘ notariellen Verfahren fallen bei der Online-Beurkundung und der Online-Beglaubigung zusätzliche Gebühren an, die sich pauschal auf 25 € bei Beurkundungen und 8 € bei Beglaubigungen (jeweils zzgl. MwSt.) belaufen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Informationsseite der Bundesnotarkammer.
